Hinweisgeberportal
alpenlaendische.at
Mit diesem Hinweisgeberportal setzt die Alpenländische das HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG um und ermöglicht Hinweisgeber*innen, Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich zu melden. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte dieses Hinweisgeberportals.
Zum Kreis der geschützten Hinweisgeber*innen gehören Personen, welche im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt haben und diese durch einen Hinweis aufdecken. Das sind insbesondere Arbeitnehmer*innen, Praktikant*innen, Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen oder Arbeitnehmer*innen von Auftragnehmern und (Sub-)Lieferanten.
Hinweise können über Rechtsverstöße u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Korruption gegeben werden.
Wenn Sie einen Hinweis einbringen, werden wir Ihnen den Eingang des Hinweises binnen einer Frist von längstens sieben Tagen bestätigen, den Hinweis intern prüfen und Sie binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen informieren. Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung Ihrer Angaben, können wir über die Chatfunktion im Hinweisgeberportal mit Ihnen in Verbindung treten.
Wenn Sie eine Meldung über unser internes Hinweisgeberportal einbringen, werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten von uns zum Zweck der internen Prüfung des Hinweises und zur Ergreifung allenfalls notwendiger Maßnahmen verarbeitet. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Hier können Sie Hinweise geben: